Bleibst du mit deinen Umsätzen unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung? Trag deine Zahlen ein und sieh, wo du stehst. Zur Orientierung gedacht, keine Steuerberatung.
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Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst sie nicht ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug kannst du auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen zurückholen. Das spart vor allem Bürokratie und ist für viele kleine Selbstständige bequem.
Seit der Reform 2025 gelten zwei Werte. Dein Umsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben. Und im laufenden Jahr liegt die Grenze bei 100.000 Euro. Wichtig ist der Unterschied: Wenn du die 100.000 im laufenden Jahr reißt, endet der Status sofort ab diesem Umsatz, nicht erst im nächsten Jahr.
Wenn du hohe Ausgaben mit Umsatzsteuer hast, etwa für Technik, Software oder Dienstleister, kann es sich lohnen, freiwillig auf die Regelung zu verzichten, um die Vorsteuer zurückzuholen. Verkaufst du überwiegend an Privatkunden, ist die Regelung dagegen meist angenehmer, weil dein Preis für den Kunden gleich bleibt und du weniger Aufwand hast.
Für die Grenzen zählt der vereinnahmte Umsatz, also das, was tatsächlich reingekommen ist. Da du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist, ist das in der Praxis deine Gesamteinnahme.
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