Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) minnovativ.de

Inhaber: Timon Mann | Rechov HaReem 16 | Givaat Zev | 9090230 Israel | Unternehmens-ID (Israel): 346446081
Stand: 21.08.2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen minnovativ.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

(2) Diese AGB regeln die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Aufbaus und der Automatisierung von Online-Unternehmen, insbesondere Coaching, Beratung sowie technische und strategische Umsetzungsleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“).

(3) Besonderheit bei Käufen über Digistore24: Erfolgt der Kauf einer Dienstleistung über die Plattform Digistore24 GmbH, kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Digistore24 GmbH zustande. Es gelten diesbezüglich die AGB der Digistore24 GmbH. Der Auftragnehmer haftet nicht für die technische Kaufabwicklung oder sonstige Pflichten der Digistore24 GmbH. Die vorliegenden AGB regeln in diesem Fall ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber hinsichtlich der Erbringung der gekauften Dienstleistung, die nach dem Kaufvertragsschluss beginnt.

(4) Für alle direkt zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge gelten diese AGB vollumfänglich. Individuelle, schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss bei Direktbuchung

(1) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch ein individuelles Angebot des Auftragnehmers (in der Regel per E-Mail) und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Vorgespräche oder Video-Calls dienen der Anbahnung und stellen kein verbindliches Angebot dar.

(2) Das Angebot des Auftragnehmers beschreibt den genauen Leistungsumfang, die Dauer und die vereinbarte Vergütung.

(3) Angebot und Annahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsumfang und Vergütung

(1) Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

(2) Sofern nicht anders im Angebot vereinbart, gilt folgende Standard-Zahlungsregelung: 50% der vereinbarten Gesamtvergütung sind als Anzahlung nach Vertragsschluss und Rechnungserhalt fällig. Die restlichen 50% sind nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung fällig.

(3) Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise als Endpreise. Gegenüber Unternehmern mit Sitz in der EU (außerhalb Israels) findet bei Angabe einer gültigen USt-IdNr. das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung; die Rechnungsstellung erfolgt netto. Für Leistungen, die über die Plattform Digistore24 erworben werden, gelten die dort im Kaufprozess ausgewiesenen Preise und Steuerregelungen, da Digistore24 der Vertragspartner für den Kauf ist.

(4) Wird eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart, umfasst die vergütungspflichtige Arbeitszeit neben der direkten Leistungserbringung auch sämtliche projektbezogene Kommunikation (Telefonate, Video-Calls, E-Mail-Korrespondenz), Projektmanagement sowie die Vor- und Nachbereitung von Terminen. Die Erfassung der Zeit erfolgt durch den Auftragnehmer. Dem Auftraggeber wird mit der Rechnung ein detaillierter Zeitnachweis zur Verfügung gestellt. Der vom Auftragnehmer vorgelegte Zeitnachweis gilt als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht binnen 7 Werktagen nach Zugang schriftlich widerspricht.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Gegenüber Verbrauchern betragen diese 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Erfolg der Dienstleistungen hängt maßgeblich von der aktiven und zeitnahen Mitwirkung des Auftraggebers ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Inhalte vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Erfolgt die Mitwirkung nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Fristen und Liefertermine entsprechend. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.

(3) Zu den wesentlichen Mitwirkungspflichten zählen insbesondere:
a) Die Bereitstellung von notwendigen Zugangsdaten zu Systemen (z.B. Webseiten, Software-Tools).
b) Die Lieferung von Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Videos) in geeigneten Formaten.
c) Die Einhaltung vereinbarter Termine und die Verfügbarkeit für Rückfragen.
d) Die zeitnahe Erteilung von Feedback und Abnahmen von Arbeitsständen.
e) Die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners.
f) Die Sicherstellung, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung rechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur verzögert nach, setzt der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, durch die Verzögerung entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Der durch die Verzögerung entstandene Mehraufwand wird auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder, falls kein solcher vereinbart wurde, zu einem angemessenen Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt. Verstreicht die Nachfrist fruchtlos oder kommt es wiederholt zu erheblichen Verzögerungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Als erhebliche Verzögerung gilt eine Überschreitung vereinbarter Mitwirkungsfristen um mehr als 14 Tage.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erbrachten Arbeitsergebnissen (z.B. Konzepte, Texte, Designs) ein. Sofern nicht anders vereinbart, wird ein für die Zwecke des Auftraggebers umfassendes, einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Ein ausschließliches Nutzungsrecht wird nur für individuell für den Auftraggeber erstellte Designs oder Texte eingeräumt und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

(3) Rechte an Software Dritter: Soweit der Auftragnehmer auf Standardmodule, Open-Source-Software oder sonstige Werkzeuge Dritter zurückgreift, richten sich die Nutzungsrechte des Auftraggebers ausschließlich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

(4) Der Auftragnehmer gibt keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Die unternehmerischen Entscheidungen und die Umsetzung der erhaltenen Strategien und Empfehlungen obliegen allein der Verantwortung des Auftraggebers. Auch Prognosen, Empfehlungen oder strategische Einschätzungen stellen keine Zusicherung bestimmter Ergebnisse dar.

(5) Für Ausfälle oder Funktionsstörungen von Drittanbieter-Software (z.B. WordPress, Digistore24) haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 7 Vertraulichkeit und Referenznennung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts um die Zustimmung zur Nennung als Referenz zu bitten. Nach erteilter schriftlicher Zustimmung darf der Auftragnehmer den Namen, das Logo und eine allgemeine Beschreibung des Projekts für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite www.minnovativ.de) verwenden.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des deutschen Rechts (§ 13 BGB) ist, steht ihm bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( minnovativ, Timon Mann | Rechov HaReem 16 | Givaat Zev | 9090230 Israel | ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verlieren.

§ 9 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insb. DSGVO). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf der Webseite www.minnovativ.de zu entnehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand:
a) Handelt der Auftraggeber als Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.
b) Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere der Gerichtsstand an seinem Wohnsitz.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, verpflichten sich die Parteien, eine rechtswirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.